Praxis Dr. Weith & Dr. Schmidt-Wolf
Abrechnung
Unabhängig von Ihrer Krankenversicherung erhalten Sie von unserer Praxis immer eine Privatrechnung. Wir rechnen ausschließlich Rechnungen nach der gültigen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ*) ab. Die privaten Krankenversicherungen übernehmen üblicherweise die Kosten unserer Behandlung im Rahmen der GOÄ*. Bestimmte Leistungen, wie z. B. die Bioresonanztherapie, werden aber häufig nicht erstattet. Im Zweifelsfall erkundigen Sie sich bitte vorher bei Ihrer Versicherung.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen normalerweise unsere Behandlungskosten nicht. Selten kommt es vor, dass eine gesetzliche Krankenkasse kulanterweise bestimmte Gebührenpositionen erstattet. Wir selbst besitzen bewusst keine Kassenzulassung und können daher mit den gesetzlichen Krankenkassen auch nicht abrechnen.
Private Zusatzversicherungen für den ambulanten ärztlichen Sektor erstatten privatärztliche Behandlungen häufig zu 80 – 90 % (je nach Krankenversicherung und Tarif). Weitere Informationen finden Sie bei:
Beachten Sie bitte beim Abschluss von Zusatzversicherungen, dass wir nicht nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker abrechnen dürfen. Ihre Zusatzversicherung muss Leistungen von Ärzten mit der Zusatzbezeichnung Homöopathie/Naturheilverfahren und Rechnungen nach der GOÄ* abdecken. Die Sonderverträge gesetzlicher Krankenversicherungen zur Homöopathie können in unserer Praxis nicht angewendet werden.